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Auf Grund wesentlicher Änderungen im Eichrecht wurde zum 01.04.2016 in Sachsen das bisherige Verfahren der behördlichen "Ersteichung" von neuen bzw. erneut in Kfz eingebauten Taxametern/Fahrpreisanzeigern und Wegstreckenzählern auf ein privatrechtliches Konformitätsbewertungsverfahren (KBV) umgestellt.

Nach dem Mess- und Eichgesetz und der Fertigpackungsverordnung dürfen Fertigpackungen nur hergestellt, in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht, in den Verkehr gebracht oder sonst auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn die Nennfüllmenge angegeben ist, die Füllmenge die festgelegten Anforderungen erfüllt und die Fertigpackung mit den erforderlichen Angaben, Aufschriften und Zeichen versehen ist.

Hersteller von Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge haben diese mit geeichten Messgeräten (z. B. mit Kontrollwaagen) regelmäßig zu überprüfen. Dadurch wird festgestellt, ob die gesetzlichen Anforderungen an die Füllmenge eingehalten werden. 

Die Marktüberwachung soll sicherstellen, dass nur Produkte in den gesamten Binnenmarkt der EU in den Verkehr gebracht werden, die die geltenden Anforderungen erfüllen (konforme Produkte). Dies dient dem Schutz der öffentlichen Interessen (z. B. öffentliche Sicherheit, Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Verbraucherschutz, Umweltschutz) und dem Schutz des lauteren Wettbewerbs im Interesse der Wirtschaftsakteure.

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