Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Sachkundiges Personal
Als Teil des Sachkundenachweises genügt eine:
- bestandene Berufsausbildung oder
- mindestens eine einjährige Tätigkeit im Bereich der Instandsetzung oder Reparatur in einem technischen Bereich.
Bei Instandsetzerpersonal für elektronische Einrichtungen muss ein weiterer Teil der Sachkunde
zusätzlich durch eine Schulung bei dem betreffenden Hersteller oder einem von diesem autorisierten Vertriebspartner nachgewiesen werden.
- geeignete Prüfmittel
Es müssen geeignete und rückgeführte Prüfmittel zur Kontrolle der Instandsetzung vorhanden sein. Die instandgesetzten Messgeräte müssen die Fehlergrenzen einhalten.
- Onlineschulungen mit Fitnesstest
Um sich die Kenntnisse des Eichrechts und der Eichtechnik anzueignen, werden Online-Schulungsmodule angeboten. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Instandsetzerfirmen können die Schulungsmodule und einen entsprechenden Fitnesstest beliebig oft bearbeiten.
- Und natürlich einen Antrag auf Erteilung einer Instandsetzerbefugnis.